"Vorschläge reichen nicht": Union erklärt Migrationsgipfel mit Ampel für gescheitert

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Im Spitzengespräch über eine bessere Kontrolle der Migration sind CDU/CSU und Ampel-Regierung nicht vorangekommen. Ein detailliertes Angebot von Innenministerin Faeser weist der Unions-Verhandlungsführer Frei als unzureichend zurück.

CDU und CSU brechen die Gespräche mit der Bundesregierung über ein gemeinsames Vorgehen in der Asyl- und Migrationspolitik ab. Die Vorschläge der Regierung zu einer Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen seien nicht weitgehend genug, sagte Unions-Verhandlungsführer Thorsten Frei zur Begründung in Berlin. "Wir müssen feststellen, dass Koalition nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen ist", sagte Frei. Die Ampel habe sich Mühe gegeben, einheitlich aufzutreten, aber der Vorschlag werde im Ergebnis nicht zu mehr Zurückweisungen an den Grenzen führen. vorgelegte Vorschläge zielten nicht auf zusätzliche Zurückweisungen, sondern auf beschleunigte Verfahren im Land. Sie würden damit den Herausforderungen nicht gerecht. Die Union werde aber "alles unterstützen, was unserem Land hilft".

Zuvor hatte die Bundesregierung ein Modell zur Eindämmung der irregulären Migration vorgelegt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll demnach das sogenannte Dublin-Verfahren künftig schneller betreiben. Das hatte Bundesinnenminister Nancy Faeser der Union im Detail vorgeschlagen:

  • Flüchtlinge, die kein Asylgesuch stellen und auch sonst nicht zur Einreise berechtigt sind, werden durch die Bundespolizei konsequent zurückgewiesen. Diese Maßnahme wird bereits praktiziert.
  • Wird ein Asylgesuch geäußert, prüft die Bundespolizei, so Faesers Vorschlag, ob ein anderer Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Bei dieser Prüfung greift die Bundespolizei vorrangig auf EURODAC-Treffer zurück oder zieht andere Belege heran. Die Bundespolizei führt zudem die erforderlichen Befragungen bzw. Anhörungen durch und übermittelt die Daten und das Ergebnis der Befragung an das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), welches das Dublin-Verfahren beschleunigt einleitet.
  • Die Bundespolizei prüft, ob Haftkapazitäten zur Verfügung stehen und beantragt beim zuständigen Gericht Haft wegen Fluchtgefahr zur Sicherstellung des Verfahrens, um ein Untertauchen der Personen zu vermeiden. Hier ist ein schnelles Handeln der Justiz der Länder erforderlich. Auch müssen die Haftplätze der Länder in ausreichender Anzahl, möglichst in Grenznähe entlang der Migrationsrouten, vorhanden sein. Dieses Anliegen des Bundes an die Länder ist bereits Gegenstand der Beschlüsse im Rahmen der MPK. Alternativ soll eine feste Zuweisung und Wohnsitzauflage vorgesehen werden, wenn Haft nicht in Betracht kommt.
  • Das BAMF leitet unmittelbar ein beschleunigtes Dublin-Verfahren ein. Deutschland wird auf hoher politischer Ebene auf die europäischen Partner zugehen, damit von dort eine schnelle Zustimmung zu den deutschen Überstellungsmitteilungen erfolgt und die EURODAC- und Dublin-Regeln eingehalten werden.
  • Nach Zustimmung des Mitgliedstaats stellt das BAMF die Unzulässigkeit des Asylantrags fest und ordnet die Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat an.
  • Sofern die Betroffenen Klage einreichen, muss diese vom zuständigen Verwaltungsgericht zügig entschieden werden.
  • Parallel plant die Bundespolizei den Zurückweisungstermin. Das BAMF klärt mit dem Zielstaat die Überstellungsmodalitäten. Der Aufenthalt in einer Einrichtung ermöglicht den unmittelbaren Zugriff auf die zu überstellende Person - daran sind bislang die meisten Rücküberstellungen gescheitert, so auch im Fall des Attentäters von Solingen.
  • Nach Abschluss des Verfahrens führt die Bundespolizei die Zurückweisung in den zuständigen Mitgliedstaat durch.
  • Wie in den Regierungskreisen betont wird, entspricht dieses Modell dem geltenden nationalen und europäischen Recht. "Es ist effektiv und bedeutet ein abgestimmtes Handeln innerhalb Deutschlands ebenso wie innerhalb der EU."

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