Alina Lipp & Tobias Röper: EU verhängt Sanktionen gegen pro-russische Blogger aus Deutschland

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Die pro-russischen Blogger Alina Lipp und Tobias Röper stehen nun auf einer Sanktionsliste der EU. Sie wollen demnach den demokratischen Prozess in Deutschland untergraben.

Als Reaktion auf "destabilisierende Aktivitäten gegen die EU" hat die Europäische Union Sanktionen gegen mehrere Organisationen und Menschen erlassen, unter ihnen zwei pro-russische deutsche Blogger. Auf der am Dienstag in Brüssel veröffentlichten Liste mit 21 Namen stehen der Deutsche Tobias Röper und die Deutsch-Russin Alina Lipp. Unter den sanktionierten Organisationen befindet sich unter anderem das pro-russische Internetportal "Voice of Europe" mit Sitz in Tschechien.

Die Bloggerin Lipp hatte in der Vergangenheit häufiger Falschinformationen über den Ukraine-Krieg auf ihrem Kanal "Neues aus Russland" im Onlinedienst Telegram verbreitet. Ihr und Röper wird vorgeworfen, den demokratischen Prozess in Deutschland untergraben zu wollen.

Auch der Geschäftsmann und ehemalige ukrainische Politiker Viktor Medwetschuk wurde von der EU mit Sanktionen belegt. Er habe seine Medienunternehmen genutzt, um russische Propaganda in der Ukraine zu verbreiten und "Voice of Europe" heimlich finanziert, um mit dem Portal "die Legitimität und Glaubwürdigkeit der ukrainischen Regierung zu untergraben", hieß es in Brüssel.

Russland macht Stimmung gegen EU und Ukraine

Die tschechische Regierung hatte im März 2024 ein von Moskau finanziertes Propaganda-Netzwerk enttarnt, das die in Prag ansässige Internetseite "Voice of Europe" nutzte, um in der EU Stimmung gegen die Unterstützung für die Ukraine im Krieg gegen Russland zu machen. Zudem soll das Portal Politikern der AfD Geld gegeben haben, um russlandfreundliche Aussagen zu verbreiten. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt in diesem Zusammenhang gegen den AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron.

Die Sanktionen gegen die heute genannten Institutionen und Menschen umfasst das Einfrieren ihrer Vermögenswerte. Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der EU ist es künftig untersagt, ihnen Gelder zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus gilt für sie ein Reiseverbot, das sie an der Einreise in oder der Durchreise durch EU-Gebiete hindert.