Muttertag ist Blumen-schenk-Tag. Floristinnen und Floristen im Blumenladen verdienen allerdings nicht sehr viel. Immerhin steht für einige eine Gehaltserhöhung an.
Valentinstag und Muttertag sind wohl die beiden wichtigsten Daten im Kalender der Blumenverkäufer. Während letzterer traditionell am zweiten Sonntag im Mai (dieses Jahr der 11. Mai) begangen wird, ist der Festtag der Liebenden immer am 14. Februar. An diesen Tagen kreuzen auch Kunden im Blumenladen auf, die sich dort sonst selten bis gar nicht blicken lassen.
Wer sich dort wundert, wie viel ein mittelgroßer Strauß Blumen kosten kann, sollte bedenken, dass auch bei den Blumenhändlern und ihren Beschäftigen etwas hängen bleiben muss. Denn Floristinnen und Floristen gehören wahrlich nicht zu den Großverdienern. Obwohl der Job mit drei Jahren Berufsausbildung zu den "fachlich ausgerichteten Tätigkeiten" zählt, ist er meist bescheiden vergütet.
Trotz Umsatzhoch am Muttertag: Floristen verdienen bescheiden
Das mittlere Monatsgehalt von Floristen liegt laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit bei gerade einmal 2220 Euro. Brutto und in Vollzeit wohlgemerkt. Jede vierte Floristin verdient weniger als 1902 Euro, ein Viertel immerhin mehr als 2495 Euro. Die Durchschnittswerte der Arbeitsagentur beruhen auf rund 10.700 Gehaltsdaten für diesen Beruf. Die Floristik zählt damit zu den am schlechtesten bezahlten Ausbildungsberufen.
Immerhin hat die zuständige Gewerkschaft IG Bau mit dem Fachverband Deutscher Floristen (FDF) vergangenes Jahr eine zweistufige Gehaltserhöhung vereinbart. Zum 1. Juli 2024 stiegen die Tarifgehälter um 2,5 bis 6 Prozent, am 1. Juli 2025 kommen weitere 2,5 bis 4,75 Prozent hinzu. Der Stundenlohn liegt damit ab Juli bei 15,48 Euro. Der Tarifvertrag läuft bis 30. Juni 2026.
Die von der Gewerkschaft verhandelten Mindestgehälter gelten allerdings nur für das Tarifgebiet West. Eine Übernahme der Ergebnisse für die ostdeutschen Bundesländer lehnen die Arbeitgeber ab. Den dortigen Beschäftigten bleibt derzeit als verbindliche Untergrenze nur der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der zum 1. Januar auf 12,82 Euro die Stunde gestiegen ist. Insgesamt hat die Floristikbranche laut IG Bau rund 30.000 Beschäftigte.