
Rund drei Monate nach der Wahl des Bundestages wird dieser allmählich arbeitsfähig: Das Parlament beschließt den Zuschnitt der neuen Ausschüsse, der "Herzkammer" des Parlaments. Die Linke fühlt sich benachteiligt, die AfD sieht eine Benachteiligung kommen.
Im neuen Bundestag wird es 24 Ausschüsse entlang der neuen Ausformung der Bundesministerien geben. Die von den Fraktionen von CDU, CSU und SPD vorgelegte Liste fand die erwartete Mehrheit. Ab kommender Woche können sich nun die Ausschüsse konstituieren, die wegen der Facharbeit hinter den Kulissen als "Herzkammer" des Parlaments gelten. Wie es üblich ist, spiegeln die Ausschüsse weitgehend den neuen Zuschnitt der Aufgaben in den verschiedenen Bundesministerien. Tatsächlich gibt es im Vergleich zur vorherigen Legislaturperiode ein Ministerium mehr, jedoch einen Ausschuss weniger.
Die Linke fühlt sich dadurch benachteiligt. "Das ist ein Unding, das ist ein parlamentarisches Foul", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Christian Görke. Da wusste er schon, dass der Änderungsvorschlag seiner Fraktion keine Mehrheit finden würde. Konkret beklagt die Linke die Reduzierung der Ausschüsse 25 auf 24. Dadurch stehen der Linken entsprechend ihrer Fraktionsgröße nur zwei statt drei Ausschussvorsitze zu. Für Vorsitzende gibt es größere Büros mit mehr Mitarbeitern, die faktisch der Arbeitsfähigkeit einer jeweiligen Fraktion zugutekommen.
Auch die Zahl der Mitglieder pro Ausschuss stört die Linke. In kleineren Ausschüssen gibt es nur noch 14 Mitglieder, womit der Linken wegen ihrer vergleichsweise geringen Fraktionsgröße dort nur noch ein Sitz zukommt. Insgesamt sind die Ausschüsse geschrumpft, weil sich infolge der Wahlrechtsreform die Größe des Bundestags von 735 auf 630 Mandate reduziert.
Brandner rechnet mit erneutem Ausschluss von Vorsitzen
Wenn es zur Konstituierung der Ausschüsse geht, rückt die Wahl der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter in den Vordergrund. Keine der übrigen Fraktionen plant dabei, auch die von der AfD vorgeschlagenen Vorsitzkandidaten zu wählen, auch wenn die Abgeordneten in dieser Entscheidung frei sind. Die Vorsitze würden der "Alternative für Deutschland nach der Geschäftsordnung, nach jahrzehntelangen Gepflogenheiten und parlamentarischem Gebrauch zustehen", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner.
"Sie werden es wieder verhindern, Sie werden sich wieder rechtswidrig Ausschussvorsitze faktisch unter den Nagel reißen", sagte Brandner. Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatte kein AfD-Kandidat eine Mehrheit für einen Ausschussvorsitz gefunden, weshalb Abgeordnete anderer Parteien übernahmen.
"Rechtswidrig", wie von Brandner behauptet, ist das eindeutig nicht: Zweimal klagte die AfD in diesem Zusammenhang. Beide Male entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Fraktionen keinen Rechtsanspruch auf einen Vorsitzposten habe. Die zu einem Ausschuss gehörenden Abgeordneten können nicht gezwungen werden, einen ihnen nicht genehmen Kandidaten zu wählen.
Die neuen Ausschüsse sehen wie folgt aus:
- Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: 14 Mitglieder
- Petitionsausschuss: 26 Mitglieder
- Auswärtiger Ausschuss: 42 Mitglieder
- Innenausschuss: 42 Mitglieder
- Ausschuss für Sport und Ehrenamt: 14 Mitglieder
- Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: 38 Mitglieder
- Finanzausschuss: 42 Mitglieder
- Haushaltsausschuss: 42 Mitglieder
- Ausschuss für Wirtschaft und Energie: 42 Mitglieder
- Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat: 30 Mitglieder
- Ausschuss für Arbeit und Soziales: 42 Mitglieder
- Verteidigungsausschuss: 38 Mitglieder
- Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 38 Mitglieder
- Ausschuss für Gesundheit: 38 Mitglieder
- Verkehrsausschuss: 30 Mitglieder
- Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: 38 Mitglieder
- Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe: 14 Mitglieder
- Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung: 30 Mitglieder
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: 18 Mitglieder
- Ausschuss für Tourismus: 14 Mitglieder
- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union: 34 Mitglieder
- Ausschuss für Kultur und Medien: 18 Mitglieder
- Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung: 30 Mitglieder
- Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen: 30 Mitglieder