Historische Niederlage: Nie zuvor scheiterte ein Kandidat bei der Kanzlerwahl

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CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz erleidet eine nie da gewesene Schlappe: Er verfehlt bei der Kanzlerwahl die nötige Mehrheit. Nun ist die große Frage, wann der zweite Wahlgang startet.

Als erster designierter Kanzler ist Friedrich Merz nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen bei der Kanzlerwahl im Bundestag gescheitert. Das Zitat von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner ist damit historisch: "Der Abgeordnete Friedrich Merz hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 316 Stimmen nicht erreicht. Er ist gemäß Artikel 63 Absatz zwei des Grundgesetzes zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland nicht gewählt." Merz erhielt sechs Stimmen weniger als nötig.

Die neue Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD verfügt über 328 Stimmen im Parlament. Die Fraktionen beraten nun, wie sie weiter vorgehen wollen. Es bleiben 14 Tage Zeit für einen zweiten Wahlgang. In Artikel 63 des Grundgesetzes ist festgehalten: "Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen."

Bei einem zweiten Wahlgang bräuchte Merz erneut 316 Stimmen, in einem dritten Wahlgang wäre eine einfache Mehrheit ausreichend. Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten.

Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.

Scheitern alle Kandidaten, reicht die einfache Mehrheit

Schafft das niemand, werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Dann reicht für die Wahl die einfache Mehrheit. Im Grundgesetz heißt es: "Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält."

Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen.

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