Innenminister Dobrindt von der CSU stellt die Eckpfeiler seines Programms für die kommenden vier Jahre vor. Dazu zählen mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden und mehr Abschiebungen.
Die angeordneten verschärften Grenzkontrollen sind aus Sicht von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ein erster Schritt hin zu mehr Ordnung in der Migrationspolitik. "Die Bürger, sie erwarten von uns einen Politikwechsel", sagte der CSU-Politiker im Bundestag. Dieser habe nun begonnen - an den deutschen Grenzen.
Wenige Stunden nach seinem Amtsantritt hatte Dobrindt in der vergangenen Woche eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.
Im Bundestag sagte er an die Adresse der SPD: "Ich weiß, dass dies für Sie ein weiterer Weg ist als für uns." Er sei daher bereit zu einer engen Zusammenarbeit. "Lasst uns gemeinsam diese Aufgabe erledigen", rief er den maßgeblich für Innenpolitik verantwortlichen Politikerinnen und Politikern von SPD und CDU zu. Denn die irreguläre Migration gefährde "die Stabilität unseres Landes".
Gleichzeitig kündigte Dobrindt mehr Rückführungen von Ausreisepflichtigen an. "Wir werden nach Afghanistan und Syrien abschieben", sagte er.
Mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden
Der Werkzeugkasten der Sicherheitsbehörden müsse besser gefüllt sein. Polizisten seien in der Vergangenheit zu oft unter Generalverdacht gestellt worden, erklärte Dobrindt. Ideen wie Kontrollquittungen, Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und Beschwerdestellen lehne er ab.
Ein Entwurf der Ampel-Regierung für ein neues Bundespolizeigesetz sah vor, dass Menschen, die von der Bundespolizei etwa an Flughäfen, Bahnhöfen oder in Zügen befragt werden, sich sogenannte Kontrollquittungen ausstellen lassen können. Auch eine Kennzeichnungspflicht der Polizistinnen und Polizisten war in der - nicht mehr verabschiedeten - Reform vorgesehen. Mit den Kontrollquittungen wollte man vor allem "Racial Profiling" vorbeugen. Davon spricht man, wenn Menschen allein aufgrund ihres physischen Erscheinungsbilds oder ethnischer Merkmale von der Polizei kontrolliert werden. Eine solche Ungleichbehandlung verstößt gegen das verfassungsrechtlich verbriefte Diskriminierungsverbot.