
Kurz nach dem Halt in Passau wird ein Österreicher, der auf der Weiterreise gen Norden ist, von Bundespolizisten kontrolliert - im Rahmen von wiedereingeführten, stichprobenartigen Grenzkontrollen. Dagegen klagt er - und bekommt nun schließlich Recht.
Die Verlängerung von Kontrollen der Bundespolizei an der Grenze zu Österreich war zumindest in einem Fall rechtswidrig. Ein entsprechendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) sei inzwischen rechtskräftig, teilte ein Gerichtssprecher in München mit. Die Bundesrepublik habe innerhalb der gesetzlichen Frist keine Rechtsmittel dagegen eingelegt.
Der Kläger, ein Österreicher, war im Juni 2022 in einem aus Österreich kommenden und nach Frankfurt fahrenden Zug von Bundespolizeibeamten einer verdachtsunabhängigen Identitätskontrolle unterzogen worden. Diese fand kurz nach dem Halt in Passau statt. Dabei wurde ihm laut Gericht eröffnet, dass dies im Rahmen der wiedereingeführten, stichprobenartigen Grenzkontrollen erfolge. Er hatte dann gegen die Bundesrepublik geklagt und vom VGH nun recht bekommen.
Zur Frage, was das Urteil in München für die seitdem mehrfach wieder verlängerten und zuletzt verschärften Kontrollen der Bundespolizei an den Landgrenzen bedeutet, äußerte sich das Bundesinnenministerium auf Nachfrage nicht direkt.
Für Verlängerung bräuchte es neue Bedrohung
Der VGH hatte sein Urteil vor allem damit begründet, die Anordnung von Binnengrenzkontrollen für den betreffenden Zeitraum sei "nicht mit einer neuen ernsthaften Bedrohung" im Sinne der anzuwendenden Vorschrift begründet worden. Die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD hatte die Kontrollen im Frühjahr 2022 zum wiederholten Mal um sechs Monate verlängert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe aber geurteilt, dass Grenzkontrollen, die länger als ein halbes Jahr dauern, nicht erlaubt sind, wenn als Grund nur eine weiter andauernde Bedrohung oder deren Neubewertung genannt wird. Das VGH-Urteil hatte sich nur auf den Einzelfall der Kontrolle des Österreichers bezogen. Auf später erneut erfolgte Verlängerungen und Ausweitungen der Binnengrenzkontrollen ging das Gericht in seiner Begründung nicht ein.
Allerdings ging der VGH zum Zeitpunkt des Urteils Mitte März davon aus, dass "eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehe, dass der Kläger unter im Wesentlichen unveränderten Bedingungen erneut kontrolliert werden würde". Diese Umstände umfassen auch die Rechtsgrundlage zur Verlängerung der Kontrollen, die der VGH im Fall des Österreichers für rechtswidrig hält.
Verlängert hatte das Bundesinnenministerium die Grenzkontrollen zuletzt Mitte Februar für weitere sechs Monate - also noch vor dem Urteil in München. Vergangene Woche hatte der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU die Bundespolizei angewiesen, ihre Kontrollen an den Landgrenzen noch zu verstärken und auch Asylsuchende zurückzuweisen, wenn die Voraussetzungen für eine Einreise nicht vorliegen.