Der Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremistische Partei ein. Dagegen geht diese wie angekündigt juristisch vor.
Die AfD hat nach eigenen Angaben Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, sagte ein Sprecher von Parteichefin Alice Weidel. In Köln hat das BfV seinen Sitz.
AfD: gesichert rechtsextrem
Das Bundesamt hatte am 2. Mai mitgeteilt, die Partei fortan als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Die AfD wiederum hatte die Behörde per Abmahnung bis Montag, 8 Uhr, aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf.
Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen. In dem Abmahnungsschreiben hieß es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig.
Partei "missachtet die Menschenwürde"
Laut einer Mitteilung des Inlandsnachrichtendiensts sei die AfD "aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einzustufen. Zuvor hatte er die Partei als Verdachtsfall behandelt.
Auch dabei ist bereits der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannte V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel.