
Die erste Zusammenkunft des neuen Landtags in Thüringen wird nach chaotischen Zuständen unterbrochen. Die CDU zieht vor den thüringischen Verfassungsgerichtshof, um den Ablauf der Sitzung klären zu lassen - und ist dort mit ihrem Ansinnen erfolgreich.
Im Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen hat die CDU vor Gericht einen Erfolg erzielt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar entschied per einstweiliger Anordnung, dass der von der AfD gestellte Alterspräsident Jürgen Treutler einen Fraktionsantrag zu einer Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung stellen muss.
Treutler hatte auf der von Tumulten überlagerten Landtagssitzung am Donnerstag mehrfach die Abstimmung über einen Antrag von CDU und BSW verweigert, der darauf abzielt, dass bei der Wahl des Landtagspräsidenten bereits vom ersten Wahlgang an alle Fraktionen Kandidaten aufstellen können und nicht nur die AfD als stärkste Fraktion. Treutler argumentierte, dass sich der Landtag zunächst konstituieren und ein neuer Landtagspräsident gewählt werden müsse.
Die Sitzung soll am Samstagvormittag fortgesetzt werden. Die AfD ist bei der Landtagswahl am 1. September erstmals in einem Bundesland stärkste Kraft geworden, diese hat in der Regel das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten. Doch CDU, BSW, SPD und Linke, die anderen Fraktionen im Landtag in Erfurt, hatten früh signalisiert, dass sie für den Posten keinen AfD-Kandidaten wählen wollen.